Inhaltsverzeichnis
1. Pragmatische Anschlusslösung ist erwünscht
2. Beschlüsse von Drittstaaten können zu Veränderungen führen
3. Rund neun Monate für die Verhandlungen über die Zukunft – inklusive Brexit 2.0
Großbritannien hat entschieden, die EU am 31. Januar 2020 mit einer Übergangsfrist, die bis zum 31. Dezember 2020 läuft, zu verlassen. Am 29. Januar 2020 wurde das so genannte ‚Withdrawal Agreement‘, dass diesen Schritt beschreibt, zwischen der EU und Großbritannien ratifiziert.
Ab dem 1. Februar 2020 beginnt direkt im Anschluss an diesen Schritt eine Übergangsphase, die elf Monate dauern wird. Ab dem 1. Januar 2021 ist Großbritannien als EU-Drittland anzusehen, dass, wie der BVMed in Berlin mitteilt, „die Anforderungen der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) weitgehend identisch übernehmen“ wird.
Pragmatische Anschlusslösung ist erwünscht
Die EU-Kommission setzt sich dafür ein, dass keine Zölle erhoben werden, was zu Handelshemmnissen führen könnte. Dieses Ziel unterstützt der BVMed. „Wir fordern die deutsche EU-Ratspräsidentschaft auf, eine Regelung für die Zeit nach der Übergangsphase zu verhandeln, so dass es eine pragmatische Anschlusslösung gibt“, erklärt BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.
Auch der Verband Spectaris e.V., Berlin, informiert in einem Kurzbriefing zum Brexit über die Entwicklungen, die nach der Ratifizierung des Austrittsabkommens folgen werden
„Praktisch bleibt erst einmal alles beim Alten“, heißt es da. Zumindest bis zum Ablauf des Jahres 2020 würden zum Beispiel Medizinprodukte ihre Zulassung für die jeweils anderen Märkte behalten.
Die Regelungen und Standards zum europäischen Binnenmarkt gelten weiterhin. Das Vereinigte Königreich sei auch weiterhin an die Verpflichtungen gebunden, die sich aus den Handelsabkommen der Europäischen Union mit Drittstaaten ergeben. Drittstaaten sind umgekehrt aber nicht verpflichtet, das Vereinigte Königreich während der Übergangsphase wie einen Mitgliedsstaat der EU zu behandeln. Allerdings weist Spectaris darauf hin, dass nach Angaben von Germany Trade and Invest bereits im August 2019 viele Staaten signalisiert hätten, so zu verfahren.
Beschlüsse von Drittstaaten können zu Veränderungen führen
Sollten Vertragspartner einer Anerkennung des Vereinigten Königreichs als Mitgliedsstaat während der Übergangsphase nicht zustimmen, können laut Spectaris ab dem 1. Februar 2020 Zölle für britische Waren anfallen. Zusätzlich würden britische Vorprodukte nicht mehr als Produkt mit EU-Ursprung in die Präferenzkalkulation einfließen. Etwaige Endprodukte könnten so ihren EU-Ursprung verlieren.
In diesen Fällen sollten betroffene Unternehmen, die britische Vorprodukte in ihren Produkten verwenden oder Produkte mit europäischem Ursprung über das Vereinigte Königreich in Drittländer liefern, detailliert prüfen, ob der Brexit Auswirkungen auf den Ursprung ihrer Ware oder auf die Nutzung von zolltariflichen Präferenzen hat.
Rund neun Monate für die Verhandlungen über die Zukunft – inklusive Brexit 2.0
Was in der Übergangsfrist zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich für die zukünftigen Entwicklungen verhandelt werden wird, ist allerdings immer noch offen. Zehn parallele Verhandlungsstränge sollen bis Mitte Oktober soweit gediehen sein, dass entsprechende Vereinbarungen bis Januar 2021 noch ratifiziert werden können. „Sollte das nicht gelingen, steht noch immer ein ‚Brexit 2.0‘ im Raum“, meldet Spectaris – und angesichts der zahlreichen Themen sei „die Verhandlungszeit von nur knapp neun Monaten sehr ambitioniert“. Eine theoretisch mögliche einmalige Verlängerung der Übergangsphase gelte als nicht wahrscheinlich, da Großbritannien in dieser Phase weiterhin Beiträge an die EU zahlen und Beschlüsse mittragen muss, ohne auf diese Einfluss nehmen zu können.
Der Verband Spectaris hat im Internet Informationen rund um den Brexit zusammengestellt.
https://www.spectaris.de/verband/aussenwirtschaft/brexit/#c6943