Mit einem zweiseitigen Informationsflyer „Wenn Medizinprodukte als Altgeräte entsorgt werden müssen …“ informieren der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, und sechs weitere Verbände der Medizintechnologie über das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) und seine Bedeutung. Das Gesetz setzt europäische Vorschriften zum Vermeiden von Abfällen und Schadstoffen und Schonen von Ressourcen um. Danach sind die Hersteller von Geräten seit dem Frühjahr zur Rücknahme der Altgeräte verpflichtet. Auch elektrotechnische Medizinprodukte unterliegen grundsätzlich den Pflichten des Elektrogerätegesetzes zur ordnungsgemäßen Altgeräte-Sammlung und Entsorgung. Vom Geltungsbereich ausgenommen sind Implantate und infektiöse Produkte. Eine Entscheidung darüber, welche Produkte aus Gründen des Arbeitsschutzes als infektiös ausgenommen sind, trifft der Hersteller nach den Vorgaben der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) und anhand der Ergebnisse seiner Risikoanalyse. Unabhängig davon, wer das Gerät entsorgt und wer dafür die Kosten trägt, gilt: Die Entsorgung darf nur in Behandlungsanlagen durchgeführt werden, die nach dem ElektroG zertifiziert sind. Weitere Informationen und Download unter: www.bvmed.de
Teilen: