Startseite » Allgemein »

Flyer informiert über neue Vorschriften

Elektrogerätegesetz
Flyer informiert über neue Vorschriften

Mit einem zweiseitigen Informationsflyer „Wenn Medizinprodukte als Altgeräte entsorgt werden müssen …“ informieren der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, und sechs weitere Verbände der Medizintechnologie über das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) und seine Bedeutung. Das Gesetz setzt europäische Vorschriften zum Vermeiden von Abfällen und Schadstoffen und Schonen von Ressourcen um. Danach sind die Hersteller von Geräten seit dem Frühjahr zur Rücknahme der Altgeräte verpflichtet. Auch elektrotechnische Medizinprodukte unterliegen grundsätzlich den Pflichten des Elektrogerätegesetzes zur ordnungsgemäßen Altgeräte-Sammlung und Entsorgung. Vom Geltungsbereich ausgenommen sind Implantate und infektiöse Produkte. Eine Entscheidung darüber, welche Produkte aus Gründen des Arbeitsschutzes als infektiös ausgenommen sind, trifft der Hersteller nach den Vorgaben der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) und anhand der Ergebnisse seiner Risikoanalyse. Unabhängig davon, wer das Gerät entsorgt und wer dafür die Kosten trägt, gilt: Die Entsorgung darf nur in Behandlungsanlagen durchgeführt werden, die nach dem ElektroG zertifiziert sind. Weitere Informationen und Download unter: www.bvmed.de

Aktuelle Ausgabe
Titelbild medizin technik 2
Ausgabe
2.2024
LESEN
ABO
Newsletter

Jetzt unseren Newsletter abonnieren

Titelthema: PFAS

Medizintechnik ohne PFAS: Suche nach sinnvollem Ersatz

Alle Webinare & Webcasts

Webinare aller unserer Industrieseiten

Aktuelles Webinar

Multiphysik-Simulation

Medizintechnik: Multiphysik-Simulation

Whitepaper

Whitepaper aller unserer Industrieseiten


Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de