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BVMed und VKD legen Musterverträge vor

Healthcare Compliance
BVMed und VKD legen Musterverträge vor

BVMed und VKD legen Musterverträge vor
Wichtig für den medizintechnischen Fortschritt: die enge Zusammenarbeit von Industrie und medizinischen Einrichtungen Bild: BVMed
Healthcare Compliance I Das 2016 verabschiedete Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen machte eine Überarbeitung der bisherigen Musterverträge erforderlich. Nun stellen BVMed und VKD eine Broschüre mit zahlreichen Muster-Vertragstexten vor.

Der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands e. V. (VKD) und der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) haben die „Musterverträge zu ausgewählten Kooperationsformen zwischen Medizinprodukteunternehmen sowie medizinischen Einrichtungen und deren Mitarbeitern“ aktualisiert und veröffentlicht. Die 24-seitige Broschüre enthält neben einer detaillierten Beschreibung von Grundsätzen der Zusammenarbeit zahlreiche Muster-Vertragstexte zur rechtlichen Ausgestaltung einzelner Kooperationsformen zwischen Industrie und Krankenhäusern.

„Eine enge Zusammenarbeit von Industrie und medizinischen Einrichtungen ist für den medizintechnischen Fortschritt sowie für die sichere Anwendung von Medizinprodukten notwendig und auch politisch erwünscht. Die Zusammenarbeit ist aber strafrechtlich zunehmend risikobehaftet. Oberstes Ziel ist es daher, zu vermeiden, in Korruptionsverdacht zu geraten. Dabei helfen die Prinzipien des Kodex Medizinprodukte und die aktualisierten Musterverträge“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt.
In den Musterverträgen sind Textvorschläge und Erläuterungen zu verschiedenen Kooperationsformen wie Referentenvertrag, Beratervertrag, Unterstützung der Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen, Sponsoring-/Werbevertrag oder Geldspende enthalten. Sie basieren auf den vier Grundprinzipien der „Healthcare Compliance“: Trennungsprinzip: Zuwendungen dürfen nicht im Zusammenhang mit Beschaffungsentscheidungen stehen.
  • Transparenzprinzip: Jede Zuwendung und Vergütung muss offengelegt werden.
  • Äquivalenzprinzip: Leistung und Gegenleistung müssen in einem angemessenen Verhältnis stehen.
  • Dokumentationsprinzip: Alle Leistungen müssen schriftlich festgehalten werden.
Die Musterverträge, die 2006 erstmals mit dem VKD vereinbart wurden, können unter www.bvmed.de/mustervertraege heruntergeladen werden.
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