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Wer haftet?

Rechtsfragen bei Servicerobotern
Wer haftet?

Wer haftet?
Die Mitarbeiter der Forschungsstelle RobotRecht: Hintere Reihe (v.l.): Severin Löffler, Jan-Philipp Günther, Florian Münch. Vorne Eric Hilgendorf, Sven Hötitzsch und Lisa Blechschmitt Bild: privat
Bei der Entwicklung von mobilen Servicerobotern sind neben den technischen Herausforderungen auch rechtliche und ethische Aspekte zu berücksichtigen.

Wie kann man älteren und bewegungseingeschränkten Menschen die Teilhabe am sozialen Leben erleichtern? Dieser Frage geht der neue, EU-weite Forschungsverbund ALMA – Ageing without Losing Mobility and Autonomy – nach. Ziel des Projekts ist die Entwicklung eines Rollstuhls, der seine Nutzer in die Lage versetzt, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Ermöglicht werden soll dies durch eine autonome Funktionsweise und ein intelligentes Navigationssystem. Nach Ende der dreijährigen Projektlaufzeit soll das Gerät zur Marktreife geführt werden können.

An dem Projekt sind insgesamt acht Partner aus Wissenschaft, Wirtschaft und Pflege beteiligt. Mit dabei ist auch die Forschungsstelle RobotRecht der Universität Würzburg. „Unsere Aufgabe ist es, sämtliche Schritte, die auf dem Weg zur Marktreife zu begehen sind, auf ihre rechtlichen und ethischen Fragestellungen hin zu analysieren und konkrete Lösungsvorschläge zu ermittelt“, sagt Professor Eric Hilgendorf, Leiter der Forschungsstelle und Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht und Strafprozessrecht, Informationsrecht und Rechtsinformatik der Universität Würzburg.
Aus Sicht der Juristen gibt es bei der Entwicklung eines autonomen Rollstuhls viele Punkte zu klären: Wer haftet, wenn es durch den Rollstuhl zu einem Schaden kommt? Wie ist er zu versichern? Inwieweit sind für seine Nutzer die Anforderungen des Datenschutzes gewährleistet? Wie können die Projektergebnisse und Forschungserkenntnisse geschützt werden? Welche Rolle spielt die Freiheit der akademischen Forschung? „Solche und weitere Fragen müssen geklärt sein, bevor der erste Rollstuhl verkauft wird – und zwar auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene“, sagt Hilgendorf.
Zusätzlich werden die Juristen darüber wachen, ob in dem Forschungsprojekt ethische Prinzipien der jeweiligen Gesundheitssysteme eingehalten werden. „Die Punkte Selbstbestimmung, Kontrolle, Schadensvermeidung und Chancengleichheit sollen auf diese Weise in sämtlichen Phasen der Projektentwicklung garantiert werden“, so Hilgendorf.
Die Europäische Union unterstützt das Projekt mit rund 2 Mio. Euro. Etwa 41 000 Euro davon erhält die Forschungsstelle RobotRecht.
Weitere Informationen: www.jura.uni-wuerzburg.de
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