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Fördermittel für die Medizintechnik – mehr als Horizon 2020

Fördermittel – nicht nur Horizon 2020
Geld für Fortschritte bei E-Health

E-Health ist ein innovatives Thema – aber Entwicklungen sind in diesem Bereich mit Risiko verbunden. Es gibt eine Reihe von Förderprogrammen, die Unternehmen nutzen können – Horizon 2020 ist nur ein Beispiel dafür. Die Ablehnung eines Antrages ist kein Grund zum Aufgeben, sondern nur ein Schritt auf dem Weg zum neuen Produkt.

Ingo Maddaus
Förderbar, Berlin

Beispiele wie die Gesundheitskarte, Fitness-Check via Smartphone oder auch die elektronische Krankenakte zeigen, dass die Digitalisierung bereits im Gesundheitswesen angekommen ist. Im internationalen Vergleich liegt Deutschland jedoch zurück. Investoren scheuen oft vor dem Risiko zurück, das dieser anspruchsvolle Bereich mit sich bringt. Unternehmen aus dem medizinischen Sektor, die sich in diesem Feld mit neuen Entwicklungen engagieren wollen, können aber öffentliche Fördermittel in Anspruch nehmen.

Gut gefüllte Fördertöpfe in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen, die – je nach Programm – bis zu drei Viertel der Projektkosten decken können, warten auf EU-, Bundes- und Landesebene.

  • Fördermittel aus der EU: Horizon 2020
    Das EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovationen richtet sich sowohl an Forschungsinstitutionen als auch an KMU und große Industriepartner. Die Gelder werden hier eingesetzt, damit geförderte F&E-Produkte die Marktreife erreichen. Die Förderhöhe hängt von der jeweiligen Ausschreibung ab, beginnt jedoch in der Regel bei 1 Mio. Euro. In einigen Fällen kann die Förderquote sogar bis zu 100 % der erstattungsfähigen Projektkosten ausmachen. Förderfähige Themen sind hier die IT-unterstützte Digitalisierung, wozu Stichworte wie Big Data, Mobile oder auch IT-Security zählen. Die konkreten Ausschreibungen für den Förderzeitraum 2018/2019 werden im Internet veröffentlicht.
    Wesentlicher Bestandteil von „Horizon 2020“ ist das auf gewinnorientierte KMU ausgerichtete „KMU Instrument“, das mit einem Fördervolumen von 3 Mrd. Euro über einen Zeitraum von sieben Jahren ausgestattet ist. Das KMU-Instrument deckt 70 % der erstattungsfähigen Projektkosten, bei einem nachgewiesenen Eigenanteil des Unternehmens von 30 %. Die Gesamthöhe liegt zwischen 500 000 und 2,5 Mio Euro.
  • Fördermittel vom Bund
    Fördermittel gibt es in Deutschland jedoch auch vom Bund. Ein Beispiel dafür ist das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM): Das Programm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei Einzel-, Kooperations- und Netzwerkprojekten. Gefördert werden innovative Produkte, Verfahren und technische Dienstleistungen, wobei es keine Einschränkung bei der Branchenausrichtung gibt. Die Zuschussförderung beträgt standortabhängig bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Kosten von maximal 380 000 Euro.
    Ein Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), KMU-Innovativ Medizintechnik, richtet sich explizit an kleine und mittlere Unternehmen der Medtech-Branche. Ziel ist es, insbesondere Förderneulinge bei Forschungsvorhaben zu unterstützen, die mit einem hohen technischen und wissenschaftlichen Risiko verbunden sind. Hierfür stellt es seit 2013 jährlich 20 Mio. Euro zur Verfügung. Es zeichnet sich durch vergleichsweise niedrige formale Hürden aus. Gefördert werden Projekte im Bereich Medizintechnik, wenn es zum Beispiel um High-Tech in der Robotik geht. Auch hier ist die Förderung als Zuschuss konzipiert, wobei in der Regel bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten übernommen werden. Nächster Stichtag für die Antragsabgabe ist der 15. Oktober 2017, danach der 15. April 2018.
    Ein weiteres Programm hat das BMBF mit Blick auf eine bessere Patientenversorgung aufgelegt – das Fachprogramm Medizintechnik soll darüber hinaus aber auch die Innovationskraft stärken. Im Zentrum der Förderung stehen mittelständische Unternehmen der Medizinbranche, deren nationale und internationale Marktposition unterstützt werden soll. Bis 2021 stellt das BMBF hierfür 240 Mio. Euro als Fördermittel zur Verfügung. Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse im Wege der Projektförderung gewährt und können bis zur Hälfte der projektbezogenen Kosten betragen. Eine entsprechende Eigenbeteiligung von mindestens der Hälfte der zuwendungsfähigen Kosten wird vorausgesetzt. Gefördert werden Verbundprojekte von unabhängigen Teilnehmern aus Wirtschaft und Wissenschaft, die den Stand der Technik deutlich übertreffen.
  • Förderung auf Landesebene
    Gefördert wird auch auf Landesebene. Ein Beispiel dafür ist das „Programm zur Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien“ (Profit) der Investitionsbank Berlin (IBB). Es unterstützt sowohl Forschung und Entwicklung als auch dazugehörige Markteinführungsaktivitäten. Hier relevant ist der Cluster Gesundheitswirtschaft mit Projekten wie Evivecare, ein Projekt für die Behandlung von Schlaganfallpatienten, und M-Sense, einer zertifizierten App für Migränepatienten. Gefördert werden KMU. Die Zuschüsse können 400 000 Euro erreichen, bei den zinsverbilligten Darlehen liegt die Obergrenze bei 1 Mio. Euro. In der Phase der industriellen Forschung wird eine Zuschussförderung in Höhe von bis zu 70 % der Kosten gewährt. Für die Phasen der experimentellen Entwicklung sowie der Markteinführung kann ein zinsverbilligtes Darlehens mit einer Förderhöhe bis zu 80 % der Kosten in Anspruch genommen werden. Für Forschungseinrichtungen und Großunternehmen als Partner in Verbundprojekten gelten gesonderte Bedingungen.

Einige Fragen sollte sich jedoch die möglichen Antragsteller stellen, bevor sie sich über Fördermittel Gedanken machen. Die erste betrifft das vorhandene Eigenkapital. Niemand kann sein Geschäftsmodell ausschließlich von Fördergeldern abhängig machen, denn alle Förderprogramme verlangen vom Antragsteller den Nachweis über eine bestimmte Eigenkapitalhöhe – so fordert die EU beispielsweise 30 % Kofinanzierung. Und: Es handelt sich bei allen Werten um Mindestanforderungen, wer zu knapp kalkuliert, kann nicht mit einem positiven Bescheid rechnen.

Die zweite Frage betrifft die Zeit. Den Aufwand sollte kein Unternehmer unterschätzen – vor allem, wenn er und seine Führungsmannschaft stark im Kerngeschäft eingebunden sind. Denn die Aufwände rund um Fördermittel enden nicht mit Abgabe des Antrags. Hier kann es ratsam sein, sich externe Unterstützung zu holen. Eine Fördermittelberatung hilft, grundsätzlich einzuschätzen, welche Erfolgsaussichten bestehen und begleitet dann auf Wunsch den gesamten Prozess über die Antragsstellung bis hin zu geforderten Nachweisen zum zweckgebundenen Einsatz der Gelder.

Bei der dritten Frage geht es um das Szenario einer Ablehnung. Ein negativer Bescheid kommt häufig vor, so dass man sich auch darauf einstellen sollte. Gleich aufzugeben ist dann nicht die beste Strategie: In vielen Fällen bedeutet die Ablehnung nur, dass gewisse Bereiche nachgebessert werden müssen. Ein erneuter Anlauf kann dann den gewünschten Erfolg bringen und den Unternehmer die Freiheit verschaffen, sein innovatives Projekt – und somit die Gesundheitswirtschaft allgemein – voranzubringen.

Über den Fördermittelberater „Förderbar“:

www.foerderbar.de


Weitere Informationen

Programm Horizon 2020, Ausschreibungen für den Förderzeitraum 2018/2019:

www.horizont2020.de

Überblick über alle Förderprogramme der Bundesländer:

www.foerderinfo.bund.de/laender

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